

Eine wichtige Schnittstelle zwischen Ihnen als Kunden und uns als Stromlieferant ist der Zähler.
Er misst die von Ihnen bezogene Strommenge und dient als Grundlage für die Rechnungsstellung.
Die Bedeutung des Zählers wird unterstrichen indem der Gesetzgeber verlangt, dass alle Zähler
nach 15 Jahren in einer eidgenössich anerkannten Prüfstelle revidiert und neu geeicht werden müssen.
Die neueren Zählertypen unterliegen einem stichprobenweisen Prüfverfahren.
Sollten Sie Unregelmässigkeiten oder Beschädigungen an Ihrem Zähler feststellen, bitten wir Sie um Mitteilung. Unser Zählerressort wird sich um Ihre Anliegen kümmern.