

Die Preisübersicht liefert eine Gesamtübersicht aller Preiskomponenten. Sie bildet einen Zusammenzug aller Preise und gibt Auskunft, wieviel ein Kunde schlussendlich pro Einheit zu bezahlen hat.
Details entnehmen Sie bitte den folgenden Preisblättern.
Preisübersicht 1. Oktober 2011 bis 31. Dezember 2011
Preisübersicht ab 1. Januar 2012
Der Netznutzungspreis ist das Entgelt für den Gebrauch der Netzinfrastruktur um die Energie
vom Kraftwerk bis zum Kunden zu transportieren. Je nach Höhe der installierten Bezügersicherung und
dem jeweiligen Verbrauchsverhalten bezahlt der Kunde den entsprechenden Netznutzungspreis.
Für das alleinige Recht auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde Energie zu verteilen, bezahlt
die EnBAG AG den Vertragsgemeinden eine Konzessionsgebühr.
Preisblatt Monopolabgaben an die Gemeinden
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sowie die Mehrkostenfinanzierung (MKF) dienen der Förderung der erneuerbaren Energien. Die EnBAG AG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die KEV sowie die MKF bei ihren Endkunden geltend zu machen und diese Einnahmen an den Bund weiterzuleiten.
Preisblatt Kostendeckende Einspeisevergütung
Ab 2012 verlangt der Bund bei allen Endverbrauchern elektrischer Energie eine Abgabe von 0.1 Rp/kWh für Investitionen in den Schutz der Gewässer und Fische. Die EnBAG hat diese Abgabe an den Bund weiterzuleiten.
Preisblatt Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische
Swissgrid ist die nationale Gesellschaft, die für den reibungslosen Austausch der Energie auf kantonaler und internationaler Ebene sorgt. Sie sorgt für Reservehaltung von Kraftwerken und die Lieferung von Ausgleichsenergie. Ab dem 1. Januar 2012 verlangt swissgrid für diese Dienstleistungen 0.46 Rp./kWh. EnBAG muss diese Kosten auf der Energierechnung an seine Endkunden separat ausweisen und die Einnahmen weiterleiten.